BBDSP

Beratungs- und Betreuungsdienste Saarpfalz

Eingliederungshilfen - Tandem

heute auch "Leistungen zur Teilhabe" genannt, finden ihre rechtliche Grundlage im SGB IX §4.

Regelungen auch im BTHG.(BMAS - Bundesteilhabegesetz)

Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung:

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern

2.Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden,  um vorzeitige Sozialleistungen zu mindern

3.eine Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend der Neigung und Fähigkeiten dauerhaft zu gewährleisten

4.eine ganzheitliche Entwicklung zu fördern, um eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.